Aktuell: Die 4. Monate Frist für die Erhebung einer Beschwerde beim EGMR ab dem 01.08.21!

Das 15. Protokoll zur EMRK tritt zum 01.08.21 in Kraft: Frist für die Erhebung einer Beschwerde beim EGMR ist auf 4 Monate gekürzt.

Aus Mitteilung des EGMR vom 22.04.2021:

„Protocol No. 15 to the Convention will enter into force on 1 August 2021, as all the States Parties have now signed and ratified it. This Protocol amending the Convention introduces a reference to the principle of subsidiarity and the doctrine of the margin of appreciation. It also reduces from six to four months the time-limit within which an application may be made to the Court following a final domestic decision”.

Herzlich Willkommen in unserer Anwaltskanzlei in München, Sachsenkamstr. 21!

Seit dem Jahr 2009 vertreten wir Beschwerdeführer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, beim Bundesverfassungsgericht und bei Landesverfassungsgerichten.
Nachstehend haben wir für Sie eine allgemeine Information über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (auch Gerichtshof in Straßburg, Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR genannt) zusammengefasst. Seit seiner Gründung hat der Gerichtshof hunderttausende Beschwerden bearbeitet. Seine Urteile sind für die Vertragsstaaten verbindlich und führten in vielen Bereichen zu Änderungen innerstaatlicher Gesetze und der Verwaltungspraxis.

Wo finde ich die offizielle Internetseite des Gerichtshofs für Menschenrechte?

Auf der offiziellen Internetseite des Gerichtshofs für Menschenrechte finden Sie weitere Informationen des EGMR auf Deutsch.
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Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Beschwerde bei der Human Rights Committee der Vereinten Nationen

Eine ausführliche Information über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und Landesverfassungsgerichten sowie bei der Human Rights Committee der Vereinten Nationen (auf Deutsch: UN-Menschenrechtsausschuss) finden Sie, wenn Sie in den entsprechenden Rubriken im Menü.

Anfrage auf Mandatsübernahme

Für eine unverbindliche Anfrage auf Mandatsübernahme kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail zelinskij@06536.info. Bevor Sie eine Anfrage senden, beachten Sie bitte eine der wichtigsten Voraussetzung für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs. Lesen Sie hierzu die Information unten. Denn in 90% der Anfragen scheitert eine Beschwerde beim EGMR bereits daran.

Mit welchen Fällen befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof, der Beschwerden von Personen prüfen kann, die geltend machen, dass ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sind.
Der Gerichtshof befasst sich nur mit Beschwerden, die sich auf Verletzungen der in der Konvention oder einem der Protokolle aufgeführten Rechte beziehen.
Nicht zu verwechseln ist der EGMR mit folgenden Institutionen:
- Gerichtshof der Europäischen Union
Dieser Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, sichert die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Union.
- Internationaler Gerichtshof in Den Haag
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Kann ich mich beim Gerichtshof gegen Einzelpersonen oder private Organisationen beschweren?

Nein.
Sie können sich beim Gerichtshof nur über Akte einer Behörde und nicht gegen Einzelpersonen oder private Organisationen beschweren.

Welche Fristen für die Erhebung einer Beschwerde beim Gerichtshof sind zu beachten?

Gemäß Artikel 35 Abs. 1 der Konvention kann der Gerichtshof erst nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten (ab dem 01.08.21 vier Monate) seit dem Tag der letzten endgültigen Entscheidung angerufen werden.
Nach der Entscheidung der letzten innerstaatlichen Gerichtsinstanz haben Sie ab dem 01.08.2021 vier Monate Zeit, um sich an den Gerichtshof zu wenden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung an Sie oder Ihren Rechtsanwalt der letzten im normalen Rechtsweg ergangenen Entscheidung.

Was heißt eine Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs?

Die Voraussetzung der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs bedeutet, dass Sie zunächst versucht haben müssen, eine Entscheidung der nationalen Gerichte über den Streitgegenstand Ihrer Beschwerde herbeizuführen. Das schließt die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage, Berufung, Revision) zum höchsten zuständigen Gericht ein. Nicht aber die Einlegung außerordentlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe ( z. B. bei einer Verurteilung: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Gnaden- oder Amnestiegesuche, Petitionen).

Mehr als 90 % der vom Gerichtshof untersuchten Beschwerden werden wegen Nichtbeachtung einer oder mehrerer der Zulässigkeitsvoraussetzungen zurückgewiesen.

Findet eine mündliche Verhandlung beim EGMR statt?

In einigen seltenen Fällen findet eine mündliche Verhandlung beim EGMR statt. Wie eine solche abläuft können Sie im Webcast des EGMR nachverfolgen.

Was sind vorläufige Maßnahmen beim EGMR?

Der Gerichtshof gewährt vorläufige Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Gefahr einer gravierenden Verletzung der Konvention besteht.
Gem. Artikel 39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs gilt:
„1. Die Kammer oder gegebenenfalls der Sektionspräsident kann auf Antrag einer Partei oder jeder anderen betroffenen Person sowie von Amts wegen gegenüber den Parteien
vorläufige Maßnahmen bezeichnen, die im Interesse der Parteien oder eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs ergriffen werden sollten.

2. Soweit dies angebracht erscheint, kann das Ministerkomitee umgehend über die in einer bestimmten Rechtssache ergriffene Maßnahme informiert werden.
3. Die Kammer kann von den Parteien Informationen zu Fragen der Durchführung der bezeichneten vorläufigen Maßnahmen anfordern.”

Antrag auf vorläufige Maßnahmen beim EGMR (Praktische Anleitung) (englische Version)

Der Gerichtshof hat eine Faxnummer speziell für Anträge auf Erlass vorläufiger Maßnahmen eingerichtet: +33 (0)3 88 41 39 00

Was kostet das Verfahren beim EGMR?

Das Verfahren beim EGMR ist kostenfrei.